Unsere Schutz·stelle hat verschiedene Bereiche.
Die Bereiche sind:
- der Kinder- und Jugend·not·dienst
Der Fach·begriff ist: Inobhutnahme. - eine stationäre Clearinggruppe.
Die Inobhutnahme soll helfen.
Dabei bringt man eine Person schnell an einen anderen Ort.
So kann die Person aus einer gefährlichen Situation herauskommen.
Wer kann sagen:
Das Kind soll in eine Inobhutnahme?
Zum Beispiel:
- das Jugend·amt
- die Eltern
- andere Erziehungsberechtigte
- das Kind oder der Jugendliche selbst
- andere Personen.
Zum Beispiel: -
- Nachbarn
- Erzieher
- Lehrer
- Freunde von der Familie.
Nach der Inobhutnahme gibt es meistens ein Clearing.
Das heißt:
Das Jugend·amt prüft zusammen mit der Familie:
- Was braucht das Kind für eine Rückkehr in die Familie?
- Kann das Kind zurück in die Familie?
- Wie kann das Kind zurück in die Familie?
